Der Beitritt erfolgt durch eine schriftliche Eintrittserklärung. Bei Minderjährigen ist die schriftliche Zustimmung eines Erziehungsberechtigten erforderlich. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.
Die Mitgliedschaft endet durch:
Der Austritt ist nur zum Ende eines Kalenderjahres möglich und mindestens vier Wochen vorher schriftlich beim Vorstand anzuzeigen.
Ein Ausschluss kann erfolgen bei Verstößen gegen die Satzung, Schädigung des Vereins, Beitragsrückständen oder Missachtung von Beschlüssen. Vor dem Ausschluss ist dem Mitglied Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
Ausscheidende Mitglieder haben keinen Anspruch auf Vereinsvermögen oder Vereinseinrichtungen und müssen vereinseigenes Eigentum unverzüglich zurückgeben.